Unsere Aufgabe ist die Förderung des Sports durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft (§ 58 Nr. 1 AO), nämlich für die als gemeinnützig anerkannten Schützenvereine im ehemaligen Schützenkreis 43 Dillenburg, insbesondere
- Förderung des Schießsportes, insbesondere der Schützenjugend, in den gemeinnützigen Vereinen laut unserer Mitgliederliste,
- Werbung für den Schießsport durch Unterstützung von entsprechenden Veranstaltungen,
- Finanzierung von Vorhaben, die den Zwecken a) bis e) dienen
- Beschaffung von Ausstattung/Ausrüstung für die Zwecke gemäß a) bis e)
- Verbreitung von Information über das Geschehen im Schützenbezirk 21 Lahn-Dill.
Unsere Mitglieder sind die Schützenvereine an der Dill. Diese sind weiterhin im Bezirk 21 Lahn-Dill sowie im Hessischen Schützenverband und Deutschen Schützenbund organisiert.
Unsere Satzung: Download (PDF)
Unsere Förderrichtlinien können auf der Seite Leistungen eingesehen werden.
Eine mögliche Vergütung erfolgt, am Ende des Jahres, mit einem formlosen Antrag des Mitgliedsvereins an den Vorsitzenden des Fördervereins.
Der Mitgliedsverein muss dem „Förderverein für den Schießsport im ehemaligen Dillkreis e. V. “ angehören.
Weitere Schulungsbeihilfe können z.B. beim HSV beantragt werden, der Antrag ist in diesem Link zu finden. http://hessischer-schuetzenverband.de/Bildung/Schulungsbeihilfe.aspx