Einladung zum Ehrungstag unserer erfolgreichen Schützen im Sportjahr 2024 und zur Mitgliederversammlung vom Förderverein für den Schießsport im ehemaligen Dillkreis

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Ehrenmitglieder, Freunde und Förderer des Schießsports,
ich lade hiermit ein zu unserem

Ehrungstag vom Förderverein für unsere erfolgreichen Sportschützen im Kalenderjahr 2024
auf Freitag, den 14.03.2025 um 18:00 Uhr im Schützenhaus in Sechshelden

und zu unserer

Mitgliederversammlung vom Förderverein für den Schießsport im ehemaligen Dillkreis e. V.
auf Freitag, den 14.03.2025 um 19:30 Uhr im Schützenhaus in Sechshelden

Als Tagesordnung schlage ich vor:

  1. Begrüßung, Feststellung Beschlussfähigkeit und Bestätigung der TO durch die Anwesenden
  2. Wahl eines Protokoliführers
  3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  4. Bericht des Schatzmeisters
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
  7. Ersatz – / Ergänzungswahlen
    • Schriftführer
    • Beisitzer
  8. Festlegung der Mitgliedsbeiträge
  9. Anfragen und Mitteilungen
    • Aktivierung unserer gemeinsamen Internetpräsenz
    • Planung / Umsetzung für eine geschützte Bilddatei unserer Veranstaltungen
    • Planung / Umsetzung zu unserem Schützenball im Jahr 2025 und Folgejahre
    • Zukunft unseres Fördervereins

Mit sportlichem Schützengruß
Armin Daub, 1. Vorsitzender

Anträge/Ergänzungen zur Tagesordnung müssen bis zum 28.02.25 schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.
Hinweis nach DSGVO zu Foto und Videoaufnahmen während einer Veranstaltung: auf unseren Veranstaltungen kann fotografiert und gefilmt und diese Aufnahmen können veröffentlicht werden Zweck der Aufnahmen ist die Dokumentation der Veranstaltung. Die Aufnahmen werden nach dem Termin ggf. auf unserer Website www.schuetzenkreis-dillenburg.de, in unserem Magazin, auf Social Media oder in anderen Publikationen veröffentlicht sowie der Presse zur Verfügung gestellt.

Die Schützenvereine werden durch Delegierte vertreten. Die Zahl der Delegierte beträgt gemäß § 8 der Satzung des Vereins:
Vereine mit bis zu 50 Mitglieder haben einen stimmberechtigten Delegierten
Vereine mit bis zu 100 Mitglieder haben zwei stimmberechtigte Delegierte
Vereine mit über 100 Mitglieder haben drei stimmberechtigte Delegierte