Archiv der Kategorie: B Waffenwesen

Neues Waffengesetz

Das neue Waffengesetz ist in Kraft getreten, die Einzelheiten könnt Ihr folgendem Link entnehmen:

 

http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6787-Aenderungen-des-Waffengesetzes-sind-in-Kraft/

Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und der dazugehörigen Munition

Es wurden zwei neue Formulare auf der Seite des Lahn-Dill-Kreises eingestellt.
Diese betreffen den Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und der dazugehörigen Munition für beispielsweise einen Wettkampf durch Eltern für Jugendliche oder auch neue Vereinsmitglieder ohne WBK.

Die Dokumente können direkt über die folgenden Links bezogen werden:

Begleitpapier zum Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und der dazugehörigen Munition
Begleitpapier zum Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und der dazugehörigen Munition (Jugendliche)

(Ebenfalls auf der Unterseite „Info“ zu finden)

Neuigkeiten zum Waffenrecht

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

der deutsche Bundestag hat am 19. Mai Änderungen zum Waffenrecht beschlossen.

In den beigefügten Unterlagen könnt Ihr Euch genauer darüber informieren.

Mit freundlichen Schützengrüßen,

Dr. Kai Uwe Schmidt

Kreisschriftführer

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses_1812397 Bundestag beschließt neues Waffengesetz_www.dsb Sitzungsprotokoll zum neuen Waffengesetz_18234

Fristen für die Beantragung von Waffenbesitzkarten

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

die Auflösung unseres Schützenkreises zum 31. Juli diesen Jahres und die Neugründung des Schützenbezirkes zum 01. September ziehen einige verwaltungstechnische Schwierigkeiten nach sich.

Dies betrifft zum Beispiel die Beantragung von Waffenbesitzkarten und die Verrechnung dieser „Verwaltungsvorgänge“ innerhalb des Landesverbandes.

So wäre es aus Sicht des Schützenkreises wünschenswert, wenn Ihr Anträge für Waffenbesitzkarten bzw. Eintragungen in solche bis zum 25.06.17 beim Kreisschützenmeister einreichen würdet, damit sichergestellt ist, dass die Vergütung des Anteiles des Schützenkreises an der Gebühr, die der Landesverband für die Bearbeitung erhebt, auch sicher dem Schützenkreis gutgeschrieben wird. So können wir auch noch sicherstellen, dass diese Einnahmen auch noch für die Belange des Schützenkreises verwendet werden können.

Grundsätzlich ist zwar eine Beantragung über den Kreisschützenmeister noch bis zum 30.07.17 möglich, jedoch ist nach einer Bearbeitung durch Eckhard nach dem 30.06.17 nicht sicher, wo der „Kreisanteil“ der Bearbeitungsgebühr landet.

Bei Anträgen, die ab dem 01.09.17 bei uns eingehen und bearbeitet werden, ist dann wieder sicher, dass dieser Anteil beim neuen Schützenbezirk landet und somit auch wieder uns zugute kommt.

Mit freundlichen Schützengrüßen,

Dr. Kai Uwe Schmidt

Schützenkreis 43 Dillenburg

Kreisschriftführer